BEI VERKEHRSRECHTLICHEN ANORDNUNGEN ÜBERNEHMEN WIR FÜR SIE DIE FORMALITÄTEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES SPARTENLAUFS (KLEINES ERINNERUNGSVERFAHREN):
- bei Genehmigungen mit einer Gültigkeitsdauer von über 3 Monaten
- bei Verlängerungen bereits bestehender Genehmigungen
- bei Genehmigungen für Aufgrabungen